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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JOUX GmbH
Lehmweg 36
20251 Hamburg
Deutschland
USt-ID: DE350888696

Stand: 18. Februar 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von floralen Installationen, Blumenwänden und sonstigen Mietobjekten (nachfolgend „Mietsache“), die zwischen der JOUX GmbH (nachfolgend „Vermieterin“) und ihren Kunden geschlossen werden.

(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen differenziert wird.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung einer Mietsache für einen konkret vereinbarten Leistungszeitraum (insbesondere Eventdatum einschließlich vereinbarter Auf- und Abbauzeiten).

(2) Die Darstellung der Produkte im Online-Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer verbindlichen Buchung durch den Kunden.

(3) Maßgeblich für Art, Umfang und Ausführung der Leistung ist ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung bzw. Zahlungsbestätigung.

 

3. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Buchung über das Online-Portal und vollständige Zahlung des ausgewiesenen Mietpreises, oder

  • individuelle Abstimmung per E-Mail oder Telefon sowie anschließende Zahlungsbestätigung durch die Vermieterin.

(2) Mit Eingang der vollständigen Zahlung wird der vereinbarte Termin verbindlich reserviert. Erst mit Zahlung besteht ein Anspruch auf Leistungserbringung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Buchungszeitpunkt angegebenen Preise.

(2) Der gesamte Mietpreis ist sofort fällig. Die Zahlung ist Voraussetzung für die verbindliche Terminreservierung.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.

 

5. Terminbindung und Ausschluss der ordentlichen Kündigung

(1) Die Mietleistung ist terminlich fixiert und wird exklusiv für den gebuchten Zeitraum reserviert.

(2) Eine ordentliche Kündigung oder Stornierung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen.

(3) Eine Vertragsauflösung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen (z. B. Absage der Veranstaltung, Krankheit, behördliche Auflagen, höhere Gewalt auf Kundenseite), begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

6. Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, bei denen für die Vertragserfüllung ein spezifischer Termin vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

(2) Da es sich um eine terminlich gebundene Mietleistung handelt, ist das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen.

7. Kulanzregelung

Eine Terminverschiebung kann ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung der Vermieterin erfolgen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Vermieterin ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

8. Lieferung, Aufbau und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt nach individueller Vereinbarung (Versand oder persönliche Anlieferung).

(2) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).

(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Mietsache auf den Kunden über.

(4) Verzögerungen durch Transportunternehmen oder sonstige Dritte, die nicht von der Vermieterin zu vertreten sind, begründen keine Haftung der Vermieterin, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften stehen dem entgegen.

9. Mietdauer und Rückgabe

(1) Die Mietdauer umfasst den vereinbarten Nutzungszeitraum einschließlich etwaiger Auf- und Abbauzeiten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß zurückzugeben bzw. die Abholung zu ermöglichen.

(3) Wird die Rückgabe schuldhaft verzögert oder verhindert, ist die Vermieterin berechtigt, eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von 150 € pro angefangenem Kalendertag zu verlangen.

(4) Sofern durch die verspätete Rückgabe eine nachfolgende Vermietung ganz oder teilweise verhindert wird, kann die Vermieterin den konkret entstandenen Schaden geltend machen. Dieser kann insbesondere dem regulären ersten Tagesmietpreis entsprechen.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Sorgfaltspflicht und Haftung des Kunden

(1) Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

(2) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Verlust oder Beschädigung entstehen.

(3) Notwendige Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

11. Haftung der Vermieterin

(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermieterin.

12. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs der Vermieterin liegen (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien), berechtigen zur Verschiebung oder Anpassung der Leistung.

(2) Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur, wenn die Leistung endgültig unmöglich wird und dies von der Vermieterin zu vertreten ist.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für Unternehmer wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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