Widerrufsbelehrung
JOUX GmbH
Lehmweg 36
20251 Hamburg
HRB 174073 – Amtsgericht Hamburg
USt-ID: DE350888696
Stand: 18. Februar 2026
1. Ausschluss des Widerrufsrechts
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Die von der JOUX GmbH angebotenen Leistungen (Vermietung von floralen Installationen und Blumenwänden) sind terminlich fest gebundene Mietleistungen mit einem konkret vereinbarten Eventdatum.
Da das jeweilige Mietobjekt exklusiv für den gebuchten Zeitraum reserviert und für andere Interessenten blockiert wird, besteht für diese Verträge kein Widerrufsrecht.
2. Transparenzhinweis vor Vertragsschluss
Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass es sich um eine terminlich gebundene Dienstleistung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB handelt und dass kein Widerrufsrecht besteht.
3. Hinweis für Verbraucher
Sollte im Einzelfall ein Vertrag geschlossen werden, der keinen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
In einem solchen Fall wird eine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
Pflicht-Hinweis für den Buchungsprozess (Einbindung im Checkout)
Folgende Erklärung ist im Buchungsprozess als aktiv anzukreuzende Checkbox vorzusehen:
"Ich nehme zur Kenntnis, dass es sich um eine terminlich gebundene Mietleistung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB handelt und dass kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht."
Die Buchung darf technisch erst nach aktiver Bestätigung dieser Erklärung abgeschlossen werden.
Kurzfassung für die Buchungsseite
Hinweis: Bei der Buchung handelt es sich um eine terminlich festgelegte Mietleistung (Eventdatum). Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
